Start Leistungsspektrum Gleisanschlussförderung
21.05.2012


Gleisanschlussförderrichtlinie


Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat mit Wirkung zum 21. September 2009 die neue Richtlinie (Verwaltungsvorschrift) zur Förderung des Neu- und Ausbaues sowie der Reaktivierung von privaten Gleisanschlüssen (Gleisanschlussförderrichtlinie) erlassen.

Somit ist auch weiterhin eine Förderung von Maßnahmen vorgesehen, die zur Steigerung des Frachtanteiles auf der Anschlussbahn notwendig sind.

Verständlicherweise ist die Förderung natürlich auch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft mit dem Hauptziel, künftige Mehrverkehre von dem Verkehrsträger Straße auf den Verkehrsträger Schiene zu verlagern.

Wir beraten Sie gern !

Link Offensive Gleisanschluss (externer Link)



 

 
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