Machbarkeitsstudie für eine Hafenerweiterung / KLV-Anlage im Hafen Hildesheim
Seitens der Stadt Hildesheim ist der Bau einer KLV-Anlage als Erweiterung des Binnenhafens Hildesheim geplant. Diese Erweiterung soll nördlich der vorhandenen Wendeanlage und nördlich der B6 auf der Ostseite des Stichkanals erfolgen. In diesem Bereich ist bereits das interkommunale Gewerbegebiet Nord der Gemeinde Giesen und der Stadt Hildesheim geplant, so dass die KLV-Anlage Teil des neuen Gewerbegebietes wäre. In der KLV-Anlage soll der Umschlag von Containern von den Verkehrsträgern „Straße“, „Schiene“ und „Binnenschiff“ erfolgen. Die Überlegungen bezüglich der KLV-Anlage wurden von zwei weiteren Vorhaben maßgeblich beeinflusst: Zum einen ist die Verlegung der B6 in eine neue Trasse, die etwa 300 m östlich des Stichkanals verläuft, vorgesehen. Die verlegte B6 soll etwa 2 km nördlich des Hafens an die BAB A7 angeschlossen werden. Unter der Vorraussetzung, dass dieses Vorhaben realisiert wird ist insbesondere der Anschluss der verlegten B6 an den Ortsteil Hasede der Gemeinde Giesen, der mit einer Brücke über den Kanal erfolgt, zu berücksichtigen, da dieser Anschluss die Fläche, die für die KLV-Anlage zur Verfügung steht, einschränkt. In diesem Zuge ist auch die Erweiterung der vorhandenen Wendeanlage (derzeit 110 m) notwendig. Es wird davon ausgegangen, dass die vorhandenen Hafengleise trotz der Erweiterung der Wendeanlage in ihrer bisherigen Lage erhalten bleiben können. Im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie sollte untersucht werden, wie die durch die Verlegung der B6 entstehenden Flächen für eine KLV-Anlage für den Container-Umschlag erschlossen werden können und wie diese KLV-Anlage zum GVZ erweitert werden kann. Der Begriff KLV (Kombinierter Ladungsverkehr) bezeichnet Güterverkehre, bei denen die Güter ihren Weg auf unterschiedlichen Verkehrsträgern zurücklegen. Im Fall der geplanten KLV-Anlage Hildesheim handelt es sich um eine trimodale Anlage, mit der Güter auf die Verkehrsträger „Straße“, „Schiene“ und „Binnenwasserstraße“ umgeschlagen werden können. Die Güter werden in standardisierten Transporteinheiten (Containern) umgeschlagen. Die Erweiterung der KLV-Anlage zum GVZ beinhaltet, dass sich in unmittelbarer Nähe Verkehrsunternehmen, verkehrsnahe Dienstleistungsbetriebe oder logistikintensive Industrie- und Handelsbetriebe ansiedeln. Es sind folglich entsprechende Flächen vorzusehen. Ferner war zu untersuchen, ob die Flächen auch unter Beibehaltung der B6 in der heutigen Lage für eine KLV-Anlage mit genutzt werden können. Abschließend sollten Finanzierungsmöglichkeiten für die KLV-Anlage aufgezeigt werden. Unsere Leistungen:
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